DIE SCHRIFTLICHEN ANTWORTEN (AUF DEUTSCH) DES HERRN BOTSCHAFTERS MEHMET T. GÜCÜK AUF DIE SCHRIFTLICHEN FRAGEN DER ZEITUNG

Bern Büyükelçiliği 09.05.2016

-FRAGE: Wie stellt sich der türkische Botschafter in der Schweiz, seine Exzellenz Mehmet T. Gücük, zur inzwischen abgewiesenen Forderung des türkischen Konsulats in Genf, eine Kritik an Präsident Erdogan zu entfernen?

-ANTWORT: Bei dieser Gelegenheit möchte ich unsere Mitteilungen vom 26. April 2016 und 27. April 2016 hinsichtlich der Fotoausstellung in Genf noch einmal zur Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bringen.

In erster Linie möchte ich vermerken, dass wir die Freiheit des Künstlers, die Inhalte seiner Werke selbst zu bestimmen, nicht diskutieren.

Allerdings, die nachträglich hinzugefügte Fotografie bei der am 15. April 2016 eröffneten Fotoausstellung, auf welcher der Premierminister der Republik Türkei in ungerechter und der Wirklichkeit nicht entsprechender Weise als Täter eines Menschenverlustes bezichtigt wird, hat bei einem Teil der türkischen Gemeinschaft sowie manchen NGOs in der Schweiz ernsthafte Beschwerden ausgelöst. Darauf wurde ab dem 22. April 2016 nur eine Möglichkeit für die Herstellung eines Kontakts mit den zuständigen Dienststellen der Genfer Stadt, eine der offiziellen Sponsoren der genannten Foto-Ausstellung, gesucht, um diese Beschwerde zu deren Aufmerksamkeit zu bringen. Jedoch, wie den Aussagen und Interpretationen des Künstlers bedauerlicherweise zu entnehmen ist, wurde der Fall weiterhin ziemlich jenseits der eigentlichen Tatsache interpretiert und missbraucht. Ich finde das Weitertreiben des Missbrauchs nachdenklich und denke, dass der Inhalt dieser Fotografie von einigen Kreisen als Teil einer gezielten Kampagne missbraucht wird.

-FRAGE: Wo zieht der türkische Botschafter in der Schweiz die Grenze der freien Berichterstattung, der freien Meinungsäusserung und der Freiheit der Satire?

-ANTWORT: Im Rahmen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, der Verfassung und den internationalen Übereinkommen ist die freie Meinungsäusserung und das Recht auf politische Kritik auch in der Türkei, wie in vielen europäischen Ländern unter voller Garantie der unabhängigen Justiz. In diesem Zusammenhang sind die Grenzen von Freiheiten durch Gesetze und internationale Abkommen festgelegt. Für jeden einzelnen Staatsbürger in der Türkei, der sich an das Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden will, sind alle Wege offen. Wie in allen modernen Rechtssystemen kann in der Türkei mit der Begründung eines Angriffs auf die Persönlichkeitsrechte ein Verfahren eröffnet werden.

-FRAGE: Müssen Schweizer Journalisten, die kritisch über die Türkei berichten, beim nächsten Besuch in der Türkei mit Schwierigkeiten rechnen?

-ANTWORT: Die Türkei ist ein demokratischer Rechtsstaat, der die Menschenrechte respektiert. Die Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten und Freiheiten, welche durch unsere Verfassung und die damit verbundenen Gesetze unter Garentie stehen. Die jüngsten Entwicklungen in unserem Land und die getroffenen Massnahmen haben nichts mit Berichterstattung oder Presse- und Medienfreiheit zu tun. Wir sind alle verpflichtet, nach den Gesetzen zu handeln.

-FRAGE: Schweizer Medien kritisieren, dass der türkische Staat Moscheen und Kulturvereine finanziell unterstützt. Was sagt der türkische Botschafter in der Schweiz zu dieser Kritik? Und was hält der Botschafter von der Forderung, Imame in der Schweiz auszubilden?



-ANTWORT: Ich denke, dass die Pressemitteilung vom 20. April 2016 betreffend der Diskussionen in den Medien über eine weiterhin durchgeführte Handlung der Türkisch-Islamische Stiftung für die Schweiz (TISS), deren Dienstleistungen vom ersten Tag an (1987) auf legaler, transparenter und legitimer Ebene und unter Wissen und Aufsicht der Schweizer Konfederation steht, ausreichend aufklärend ist.

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